INDUSTRIEWERBUNG GRIEP GmbH
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INDUSTRIEWERBUNG Griep GmbH

Schulstraße 20 * 67744 Hoppstädten

Kontakt

Mail: info@griepgmbh.de
Tel.: +49 6788 / 97 04 23
Handy : 0171 / 800 54 31
Fax : +49 6788 / 97 04 25

Geschäftsleitung

Gerd Christ
Kurt Schneider

Registergericht: Amtsgericht Kusel HRB 1719

USt. Id.-Nr. DE149 146 241

Geschäftsbedingungen 

  1. Unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen sämtlichen Kaufverträgen zugrunde. Abweichende Vorschriften des Bestellers oder andere mündlichen Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

  1. Angebote und Preise verstehen sich stets freibleibend. Sollten sich in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und Bestellungseingang Veränderungen der Kostenfaktoren für Rohmaterial und Löhne ergeben haben, so müssen wir uns eine Korrektur  der Angebotspreise vorbehalten.

  2. Werkzeuge für Sonderanfertigungen sowie für Werbedrucke. Für Sonderanfertigungen werden anteilige Werkzeugkosten in Rechnung gestellt. Die Werkzeuge bleiben in unserem Besitz, wir verpflichten uns jedoch, aus den entsprechenden Werkzeugen an Dritte ohne Genehmigung des Bestellers keine Lieferungen vorzunehmen.

  3. Mengenunterschiede.
    Die bestätigte Liefermenge, insbesondere bei Sonderanfertigungen und Werbeaufdrucken, kann fertigungsbedingt um plus / minus 10% gegenüber der betellten Menge abweichen. Eine Neuauflage für die Minderlieferung oder eine Preisänderung für eine Mehrlieferung oder eine Preisänderung für eine Mehrlieferung ist ausgeschlossen.

  4. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung unser Werk verlassen hat.

  5. Zahlungen haben zu den jeweils festgelegten Bedingungen zu erfolgen. Sind keine Bedingungen vereinbart worden, dann verstehen sich der Verkaufspreis in bar. Wechsel werden  nur in Zahlung genommen, falls eine entsprechende Vereinbarung vorher getroffen worden ist. Spesen für Diskont, Einzug usw. werden zu den jeweiligen Sätzen der Privatbanken berechnet. Zahlungen in Wechseln und Schecks gelten erst nach deren Einlösung als geleistet.

  6. Bei Zahlungsverzug des Abnehmers behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe der von unserer Bank geforderten Debitzinsen vor.

  1. Wir behalten uns vor, bei nicht befriedigter Auskunft, Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen usw. die Kaufsumme vor Auslieferung der Ware einzufordern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, und zwar ohne Rücksicht auf die bestätigten Zahlungsbedingungen.

  2. Die eingegangenen Lieferfristen und die von uns übernommenen Warenmengen sind stets unverbindlich und begründen im Falle der Nichteinhaltung keinerlei Recht des Abnehmers. Der  Käufer kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen und vom Vertrag erst dann zürcktreten, wenn er eine Nachlieferungsfrist von 6 Wochen gestellt hat und während dieser Frist die Lieferung nicht erfolgt.

  3. Eigen Betriebsstörungen jeder Art, Mangel an Rohmaterial oder Vorkommnisse, die die den Betrieb in irgendeiner Weise beeinflussen, sowie alle Fälle höherer Gewalt, entbinden uns von allen vertraglich übernommenen Verpflichtungen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer Ansprüche auf Schadenersatz gegen uns zustehen.

  4. Mängelrügen jeder Art sind uns gegenüber spätestens  8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei schriftlichen Mängelrügen, die rechtzeitig erhoben und begründet sind, verpflichten wir uns, kostenfreien Ersatz zu liefern. Wir sind berechtigt, von dem Abnehmer die beanstandete Ware zurückzuverlangen. Jede weitere Verbindlichkeit und etwaige  Ansprüche auf Vergütung von Schäden, Arbeitslöhnen, Frachtauslagen usw. sind ausgeschlossen.

  5. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum. Im Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebes ist eine Weiterveräußerung jedoch gestattet, solange an der Ware noch unser Eigentumsrecht besteht, darf sie weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Unser Abnehmer ist verpflichtet, uns von etwaigen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich Mitteilung zu machen. Forderungen, die aus dem Weiterverkauf an Dritte entstehen, gelten als an uns abgetreten.

  6. Gültigkeit der vorstehenden Bedingungen
    Die vorstehenden Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen.

  7. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hoppstädten.

Registergericht Amtsgericht Kusel HRB 1719

 

 

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